Allgemeine Geschäftsbedingungen von

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Willkommen bei Summende Helden!

 

§1 Geltungsbereich und Anbieter

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Summender Helden und Ihnen, in Ihre zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
  2. Abweichende AGBs des Bestellers werden zurückgewiesen.

§2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die Angebote von Summende Helden sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch rechtsverbindliche Unterschrift beider Vertragsparteien auf der Dienstleistungsvereinbarung oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung durch Summende Helden zustande. 
  2. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen der Dienstleistungsvereinbarung sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. 
  3. Die Angebotsinhalte basieren auf den Angaben des Auftraggebers. Summende Helden ist sofort berechtigt, den Vertrag neu zu verhandeln bzw. vom Vertrag zurückzutreten, wenn vom Auftraggeber falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden (insbesondere zu der Objektgröße, bei zusätzlichen Räumen oder zusätzlichen Gefahrenquellen etc.) oder sich die Situation vor Ort anders darstellt und sich dies tatsächlich auf die zu erbringende Leistung nicht unerheblich auswirkt.

§3 Leistungen / Mitarbeit des Auftraggebers 

  1. Der Erfolg von Maßnahmen zur Hygienesicherung und Schädlingsbekämpfung (z.B. Ausbringung von Ködermaterial, Gel-, Sprühverfahren) hängt von einer Vielzahl von Umständen ab, die Summende Helden nicht beeinflussen kann (z.B. Art, Gestaltung und Beschaffenheit befallener Räume und Gegenstände, Wachstumsstadien der Schädlinge, Witterung und Umgebungstemperatur, Einhaltung von Hygienestandards).
  2. Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung beseitigen nicht die Ursachen des Schädlingsbefalls. 
  3. Summende Helden ist nicht verantwortlich für die Einhaltung von Hygienestandards, die der Auftraggeber Dritten gegenüber einzuhalten hat. 
  4. Wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, beschränkt sich die Leistungspflicht von Summende Helden aus den vorgenannten Gründen auf die fachgerechte Durchführung der Maßnahmen nach den anerkannten Regeln der Hygienesicherung und Schädlingsbekämpfung. Das Vertragsverhältnis unterliegt grundsätzlich dem Dienstleistungsrecht, d.h. Summende Helden schuldet die im Vertrag beschriebene Tätigkeit. Ein bestimmter Erfolg ist abweichend von diesem Grundsatz nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. 
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die schriftlich empfohlenen Maßnahmen zur Abstellung Befalls beeinflussender, baulicher, verhaltensbedingter und hygienischer Mängel, die Schädlingsbefall fördern können, umzusetzen. Sollte dies nach wiederholten Gesprächen und einmaliger schriftlicher Aufforderung nicht geschehen, werden abweichend zur vertraglichen Regelung ggf. erforderlich werdende Zwischenbehandlungen gesondert in Rechnung gestellt.
  6. Sollte der Auftraggeber vertraglich Summende Helden zugewiesene Anwendungen zur Schädlingsbekämpfung selber oder durch Dritte (außer Summende Helden) vornehmen, erlischt das Recht zu kostenfreien Zwischenbehandlungen, sofern diese im Vertrag vereinbart sind. 
  7. Bei Beschädigung oder Zerstörung von Servicesystemen werden die Kosten für die Neuinstallation dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, wenn nicht Mitarbeiter von Summende Helden oder sonstige Erfüllungsgehilfen von Summende Helden die Zerstörung zu vertreten haben.
  8. Die elektrische Installation sowie die elektrische Funktionsprüfung der von Summende Helden installierten Geräte laut DGUV Vorschrift 3 erfolgt durch den Auftraggeber. Soweit nicht anders vereinbart, wartet und reinigt Summende Helden die UV Geräte und identifiziert und dokumentiert die Insektenbefunde viermal pro Jahr. Soweit nicht anders vereinbart werden die Röhren einmal pro Jahr gewechselt.
  9. Zur Erfüllung der Belange des Arbeitsschutzes vor Ort setzt der Auftraggeber Summende Helden über seine diesbezüglichen Vorkehrungen in Kenntnis und stellt bei Bedarf die entsprechenden Einrichtungen/Personen wie Notfallplan und Ersthelfer zur Verfügung.

§4 Allgemeine Gebühren

  1. Sofern der Nutzer einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch nehmen möchte Komma wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen Punkt so werden ihm insbesondere der jeweilige zusätzliche Leistungsumfang Komma die anfallenden Kosten und die Zahlungsweise aufgeführt.
  2. Zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten Konditionen für die Dienstleistungen von Summende Helden fallen die folgenden Gebühren an: Um eine gute fachliche Anwendung zu gewährleisten , führt Summende Helden bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Wert von mehr als EUR 1.000,00 zzgl. MwSt. pro Jahr ab Beginn des 2. Vertragsjahrs jährlich eine objektbezogene Gefahrenanalyse durch, die entsprechend des jeweils aktuell geltenden Standardleistungsverzeichnisses („SLV“) pro Objekt berechnet wird.
  3. Eventuell zusätzlich anfallende Gebühren im Bereich Umwelt, Sicherheit und Administration werden gemäß des jeweils aktuell gültigen Standardleistungsverzeichnisses („SLV“) in Rechnung gestellt.
  4. Wenn nicht anderweitig vereinbart, erfolgt der Abbau und die sachgerechte Entsorgung nach dem Ende von Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen oder nach Feststellung eines irreparablen Defektes an Systemen durch den Kunden. Nach Absprache kann der Abbau und die sachgerechte Entsorgung auch von Summende Helden vorgenommen werden und wird in dem Fall nach Aufwand abgerechnet. Gegebenenfalls notwendige bauliche Maßnahmen, Reparaturen oder Schönheitsreparaturen zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Gebäuden, Einrichtungen oder Gegenständen des Kunden sind von Summende Helden nicht geschuldet.
  5. Ein anfallendes Entgelt ist spätestens 14 Tage nach rechnungserhalt ohne Abzug an Summende Helden zu entrichten.
  6. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug kommen, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.

§4 Preisanpassung

  1. Sämtliche in dem Vertrag definierten Preise werden jährlich unter Zugrundlegung des vom statistischen Bundesamtes veröffentlichten Arbeitskostenindexes indexiert. Die sich aus der Indexierung ergebende Erhöhung/Ermäßigung des Preises haben die jeweiligen Vertragsparteien der jeweils anderen Vertragspartei unter Vorlage einer Abrechnung mitzuteilen. Erfolgt dies nicht sofort, so bedeutet dies keinen Verzicht auf die Anpassung.  Die jeweilige Vertragspartei kommt jedoch mit der Zahlung der Erhöhungs-/Ermäßigungsbeträge erst mit dem Eingang der jeweiligen Abrechnung in Verzug.
  2. Um einer Veränderung anderer Kostenfaktoren als den Arbeitskosten, z.B. der Preise von Materialien und Dienstleistungen, Rechnung tragen zu können, ist Summende Helden darüber hinaus berechtigt, die Preise einmal jährlich um bis zu 3% anzupassen, wenn nicht anderweitig vertraglich geregelt.

§6 Beanstandungen

  1. Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung der Dienstleistung oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich – nach Feststellung – schriftlich der zuständigen mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.

§7 Kündigung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
  2. Verstößt der Auftraggeber in nicht unerheblicher Weise gegen eine der in der Leistungsbeschreibung genannten Pflichten oder gerät er mit der Zahlung einer der vereinbarten Raten um mehr als einen Monat in Zahlungsverzug, so stellt dies einen wichtigen Grund dar, der Summende Helden zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Durch eine berechtigte Kündigung gemäß dieser Ziffer entfällt die Vergütungspflicht des Auftraggebers nicht. Summende Helden wird von der Verpflichtung zur Leistung befreit, muss sich jedoch sowohl ersparte Aufwendungen als auch dasjenige anrechnen lassen, was es durch anderweitige Leistungserbringung erlangt (Ersatzauftrag). Weitergehende Schadenersatzansprüche von Summende Helden bleiben unberührt. 
  3. Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist der rechtzeitige Zugang bei der anderen Vertragspartei maßgeblich.

§8 Haftung 

  1. Auf Schadensersatz haftet Summende Helden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Dies gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. 
  2. Die Haftung von Summende Helden ist der Höhe nach auf den typischerweise bei der Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Schädlingsbekämpfung entstehenden Schaden beschränkt.
  3. Die Haftung für die Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

§9 Verjährung

  1. Ansprüche des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verjähren vorbehaltlich einer kürzeren gesetzlichen Frist innerhalb von einem Jahr seit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind und der Auftraggeber von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
  2. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten.

§10 Servicedokumentation

  1. In der Regel dokumentiert Summende Helden die von Ihnen beim Auftraggeber erbrachten Leistungen unverzüglich und stellen die Servicedokumentation dem Auftraggeber in Papierform oder digital über ein online-Dokumentationssystem unverzüglich zur Verfügung. Soweit der Auftraggeber die Servicedokumentation bereits auf diese Weise erhalten oder zu ihr Zugang hat, ist die erneute Beifügung der Servicedokumentation nicht Voraussetzung für die Fälligkeit der die dokumentierte Leistung betreffenden Rechnung.

§11 Vertragsstörung auf Grund schwerwiegender Ereignisse

  1. Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen und kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, befreien die jeweils betroffene Vertragspartei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsauflösung ist damit nicht verbunden. Jede Vertragspartei ist verpflichtet, die jeweils andere bei Vorliegen eines solchen Ereignisses unverzüglich zu benachrichtigen. Die Vertragsparteien werden ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen. Soweit das schwerwiegende Ereignis dazu führt, dass eine Vertragspartei ihre Pflichten für mehr als 6 Monate nicht erfüllen kann, ist jede Vertragspartei berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.

§12. Sonstiges

  1. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck am nächsten kommt.

§13 Wiederruf

  1.  Sie haben das Recht, binnen 14 Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist für Dienstleistungen beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
  2. Um ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns:                                                                                                                                                                                      Summende Helden                                                                                                                                                                                                                                                Fichtenstraße 4                                                                                                                                                                                                                                                                          92334 Pollanten                                                                                                                                                                                                                                                                    Telefon: +49 151 24058832                                                                                                                                                                                                                                                            E-Mail: Info@Summende-Helden.de                                                                                                                                                                                                                                mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein per Post versandte Brief oder Email) über Ihren Entschluss diesen Vertrag zu widerrufen  informieren. Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen sollten, so werden wie unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines  solchen Widerrufes übermitteln
  3. Folgen des Widerrufs                                                                                                                                                                                                                                                               Wenn sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist.                                                                       Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollten, haben sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie uns von der Ausübung des Widerrufs hinsichtlich des Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
  4. Ausnahmen vom Widerrufsrecht                                                                                                                                                                                                                                             Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt bei folgenden Verträgen:
  • zur Lieferung von Waren die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern für mich wurde
  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
  • bei Dienstleistungen, wenn Summende Helden diese vollständig erbracht hat und sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und sie ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren

§14 Datenschutz

  1. Sollten personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Emailadresse) erhoben werden, verpflichten wir uns dazu ihre vorheriges Verständnis einzuholen.
  2. Wir verpflichten uns dazu, keine Daten an Dritte weiterzugeben es sei denn sie haben zuvor eingewilligt.
  3. Sie haben jederzeit das Recht von Summender Helden über den sie betreffenden Datenbestand vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erhalten. 
  4. Des Weiteren besteht ein Recht auf Berichtigung/Löschung von Daten/ Einschränkung der Verarbeitung für den Nutzer.
  5. Weitere Angaben zum Datenschutz sind in der separaten Datenschutzerklärung zu finden.
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